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| Lizenzbedingungen "CaupoShop Classic" |
*caupoShop FREE PUBLIC LICENSE*
(Version 1.2, Januar 2, 2002)
Copyright (C) 1999, 2000 Kirgis.Net GmbH
Copyright (C) 2001, 2002 Caupo.Net GmbH
Freiburg GERMANY
All rights reserved.
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| Hinweis |
Diese Lizenz ist entspricht keiner GNU Lizenz, wie sie von
der Free Software Foundation veröffentlicht werden. Ihre
Bedingungen unterscheiden sich wesentlich von den Bedingungen
der GNU Lizenzen. Falls Sie mit den GNU Lizenzen vertraut
sind, lesen Sie diese Lizenz bitte mit besonderer Sorgfalt.
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Diese Lizenz bezieht sich auf das als "CaupoShop Classic" bekannte Computer Programm.
Das "Programm" bezieht sich im folgenden auf dieses "CaupoShop" Programm.
Das Programm ist eine urheberrechtlich geschützte Arbeit. Das Urheberrecht
liegt bei Caupo.Net Internet-Service GmbH Freiburg.
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WENN SIE DIESES PROGRAMM , EINSCHLIESSLICH ALLER ARBEITEN, DIE AUF DIESEM PROGRAMM
BASIEREN, VERÄNDERN ODER VERTREIBEN, ERKLÄREN SIE HIERMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT
DIESER LIZENSIERUNG UND MIT ALL IHREN BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, DEN
VERTRIEB ODER VERÄNDERUNGEN AM PROGRAMM ODER ALLER ARBEITEN, DIE AUF DIESEM PROGRAMM
BASIEREN. NUR DIESE LIZENZ GIBT IHNEN DAS RECHT, DAS PROGRAMM UND ALLE VON IHM
ABGELEITETEN ARBEITEN ZU VERÄNDERN ODER ZU VERTREIBEN. DIESE HANDLUNGEN SIND ANDERNFALLS
GESETZLICH UNTERSAGT. WENN SIE DIE FOLGENDEN PUNKTE BEDINGUNGEN DER LIZENZ NICHT
AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DAS PROGRAMM WEDER VERÄNDERN NOCH VERTREIBEN.
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| 1. Lizenz |
Der Lizenzgeber garantiert Ihnen hiermit die folgenden Rechte, vorausgesetzt dass Sie
sich mit all den in dieser Lizenz enthaltenen Einschränkungen einverstanden erklären,
und dass Sie zusätzlich eine unveränderte Version dieser Lizenz zusammen mit dem
Programm vertreiben:
1. Sie können wortgetreue Vervielfältigungen des Quell Codes des Programmes
vervielfältigen und vertreiben wie Sie es weltweit in irgendeinem Medium erhalten.
2. Sie können das Programm verändern, Arbeiten herstellen, die auf dem Programm
aufbauen und Vervielfältigungen davon weltweit in allen Medien vertreiben.
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| 2. Bedingungen |
Sie müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen, die sich auf den Vertrieb jeglichen
Werkes, welches auf dem Programm basiert, bezieht:
1. Wenn Sie das Programm verändert haben, muss Ihr Werk den deutlichen
Hinweis tragen, dass Sie die Programmdateien und es muss das Datum dieser
Veränderung angezeigt werden.
2. Sie müssen dafür sorgen, dass jedes Werk / Programm, welches Sie vertreiben oder
veröffentlichen, wenn es im Ganzen oder in Teilen vom "SHOP"- Programm abgeleitet ist
oder Teile davon enthält, im Ganzen lizenziert wird und kostenlos an alle Dritten unter
den Bedingungen dieses Lizenzvertrags abgegeben wird.
3. Wenn das veränderte Programm die Befehle während des Betriebs normalerweise interaktiv
liest, müssen Sie dafür sorgen, dass bei jeder beginnenden Aktivität des Programms ein
Hinweis erscheint, oder ausgedruckt wird, welcher deutlich auf das Urheberrecht verweist
und darauf hinweist, dass keine Gewährleistung besteht (oder alternativ, dass Sie eine
Gewährleistung anbieten).
Dieser Hinweis muss auch beinhalten, dass Nutzer das Programm nur unter den Bedingungen
dieser Lizenz weitervertreiben dürfen und dem Nutzer mitteilen, wie er die Kopie dieser
Lizenz als Bestandteil des Programms zur Kenntnis nehmen kann.(Ausnahme: wenn das Programm
selbst interaktiv ist, aber normalerweise einen solchen Hinweis nicht ausdruckt
ist für Ihre Arbeit mit dem Programm der Druck eines solchen Hinweises nicht
vorgeschrieben.);
4. Sie müssen jeder dieser Arbeiten, die auf dem "CaupoShop"- Programm basieren, den
gesamten entsprechenden maschinenlesbaren Quell Codemitliefern, auf einem Träger, welcher
üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
Der Quell Code für eine Arbeit bedeutet hier die bevorzugte Form der Arbeit, um Änderungen
daran vorzunehmen.
Für eine auszuführende Arbeit bedeutet ein kompletter Quell Code der gesamte Quell Code für
alle enthaltenen Module, alle dazugehörigen Dateien, welche die Schnittstellen definieren,
und die schriftlichen Hinweise, die zur Kontrolle der Erfassung und Installation des
anzuwendenden Codes verendet werden.
Die Verbreitung des Quell Codes muss jedoch nicht alles enthalten, was normalerweise
(entweder in ursprünglicher oder binärer Form) mit den wichtigen Komponenten des
Betriebsystems vertrieben wird, (wie z.B. Umwandlungsprogramme, Kern )auf welchem die
Ausführung läuft, außer wenn diese Komponente selbst den Ausführungs- Code begleiten.
5. Wenn Sie irgendwelches geschriebene oder gedruckte Material zusammen mit dem Programm
oder irgendeiner Arbeit, die auf dem Programm basiert, vertreiben, muss dieses Material
entweder eine schriftliche Kopie dieser Lizenz enthalten oder einen unübersehbaren Hinweis
enthalten, dass das Programm oder die auf dem Programm basierende Arbeit durch diese Lizenz
geschützt ist und es muss einen schriftlichen Hinweis darauf geben, wie eine Kopie dieser
Lizenz auf dem vertriebenen Programm ausgedruckt und/oder angezeigt wird.
6. Sie können der Ausübung der Rechte, die dem Empfänger hiermit gewährt werden, keine weiteren Einschränkungen auferlegen.
Wenn der Vertrieb des Ausführungs- oder Objekt-Codesdurch eine gleichwertigen Möglichkeit
angeboten , diese von einem angegebenen Platz zu kopieren, dann zählt diese gleichwertige
Möglichkeit, den Quell-Code von diesem Platz zu kopieren als Vertrieb des Quell-Codes, dies
gilt auch dann, wenn Dritte nicht gezwungen werden, den Quell Code
zusammen mit dem Objekt Code zu kopieren.
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| 3. Vorbehalt der Rechte |
Außer den vorangegangenen, hiermit festgelegten Rechten werden bezüglich das Programms
keine weiteren Rechte gewährt. Es ist nicht erlaubt, das Programm zu kopieren, zu verändern,
weiter zu lizenzieren oder zu vertreiben, es sei denn unter ausdrücklicher Verwendung dieser
Lizenz.
Jeder Versuch, das Programm zu kopieren, zu verändern, weiter zu lizensieren oder zu
vertreiben ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Wie
auch immer, verlieren die Parteien, die von Ihnen unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte
erhalten haben, nicht ihre Lizenz, solange diese Parteien in voller Übereinstimmung mit
der Lizenz bleiben.
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| 4. Ländergesetze |
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms aus bestimmten Gründen in
bestimmten Ländern eingeschränkt ist, kann der Lizenzgebereine ausdrücklich geografische
Einschränkung der Verbreitung ausschließlich für dieses Land hinzufügen, so dass der
Vertrieb nur in oder zwischen Ländern möglich ist, die nicht davon ausgeschlossen sind.
In solchen Fällen beinhaltet diese Lizenz diese Einschränkung, als wenn sie im Kern dieser
Lizenz beschrieben wäre.
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5. Gewährleistung
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Das Programm wird Ihnen "so wie es ist" ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Es
besteht keine Gewährleistung für das Programm, weder ausgedrückt oder unterstellt,
einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, etwaiger unterstellter Gewährleistungen,
die sich auf Marktgängigkeit und Gebrauchsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die
nicht -Verletzung der Rechte Dritter beziehen.
Das gesamte Risiko für die Qualität und Performance dieses Programms verbleibt bei Ihnen.
Sollte sich das Programm als Fehlerhaft herausstellen sind Sie für alle Kosten, die aus
Dienstleistungen, Reparaturen und Verbesserungen resultieren, verantwortlich in keinem Fall,
außer wenn es durch geltendes Recht erforderlich ist oder schriftlich vereinbart ist, ist
der Lizenzgeber, oder jede andere Partei, welche das Programm unter obiger, oder jede andere
Partei, welche das Programm unter obiger Erlaubnis verändert oder vertrieben hat, ihnen
gegenüber Haftbar für jedwede Schäden. Dies schließt alle allgemeinen, besonderen,
zufälligen oder sonstigen Schäden ein, welche aus der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung
des Programms entstehen mögen. Es schließt auch den Verlust von Daten oder die
Bereitstellung von unrichtigen Daten mit ein, ebenfalls Verluste, welche von Ihnen oder
Dritten verursacht sind, oder einem Fehler des Programms, mit anderen Programmen
zusammenzuarbeiten. Dies gilt auch, wenn der Benutzer oder jede andere Partei auf die
Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
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