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Nachfolgende Domain Name Policy (Version 04) tritt am 6. Januar 1997 in Kraft.
Bezeichnung für dieses Dokument: Policy_04.
Ergänzungen zur Domain Name Policy (5. März 2002)
Internationalized Domain Names (IDN)
Derzeitige Vorschläge für internationale Domain-Namen ziehen
in Erwägung, spezielle Code-Elemente einzuführen, um Domain-Namen,
die nach dem ASCII-Subset "LDH" (Buchstabe-Ziffer-Bindestrich)
codiert sind, von Domain-Namen zu unterscheiden, die nach Unicode (ISO-10646-Tabellen)
codiert sind. Bei ersten Umsetzungen der Vorschläge wird das Präfix
bq-- verwendet, andere verwenden andere spezielle Code-Elemente. Zurzeit
ist noch nicht bekannt, welches System sich durchsetzen wird.
Auf Grund dieser Situation werden vorübergehend alle Anträge,
die Bindestriche als drittes und viertes Zeichen enthalten, vorsorglich
abgelehnt. Sobald auf ordnungsgemässe Weise Standards eingerichtet
wurden, wird diese Massnahme an den betreffenden Standard angepasst.
Ergänzungen zur
Domain Name Policy (29. November 1999)
Durch die Einführung eines neuen Registrationssystems für Domain-Namen
befindet sich SWITCH momentan in einer Übergangsphase. Dies hat auch
Änderungen bei unseren Geschäftsbedingungen (Domain Name Policy)
zur Folge. Seit 29. November 1999 gelten daher folgende Anpassungen für
das Dokument "Domain Name Policy für CH und LI":
1. Es ist nicht mehr notwendig, eine Person als administrativen Kontakt
anzugeben. Die Verantwortlichkeit für einen registrierten Domain-Namen,
wie sie in der Policy für den administrativen Kontakt definiert ist,
wird neu vom Halter des Domain-Namens wahrgenommen.
2. Die "On-Hold-Frist" von 60 Tagen (siehe unten §11 "Beendigung
der Registrierung" sowie §12 "Rückstellungs- bzw. On-Hold-Frist")
besteht nicht mehr.
Begriffsdefinitionen:
- Namensbereich: Ein gedanklich abgegrenzter Bereich, in dem jeder Name
eindeutig sein muss.
- Domain: Eine Internet-Domain.
- Person: Bezeichnet eine Person, Organisation, Unternehmung,
Körperschaft oder andere Gruppe, die unter einem gemeinsamen Namen
auftritt und diesen Namen als Internet Domain Namen veröffentlichen
will. Gegenüber der Registrationsstelle CH/LI DOM-REG wird eine
Person durch den administrativen Ansprechpartner vertreten, der im Antragsformular
zur Registrierung eines Domain-Namens angegeben ist.
- Antragsteller: Eine Person, die eine Domain registriert hat oder gerade
registrieren lässt.
- Registrationsstelle: Eine Registrationsstelle ist eine Organisation,
welche die Registrierung von Domain Namen durchführt. Im folgenden
wird diese als CH/LI DOM-REG bezeichnet.
- Registerführer: Ein Registerführer ist eine Person, die zur
Erfassung bzw. Änderung der Daten einer Registrationsstelle
anhand der Angaben und Anforderungen des Antragstellers befugt ist.
- Repository: Enthält die Stamm-(Master-)Daten der Registrationsstelle
und wird im folgenden mit dem geläufigeren Namen WHOIS-Datenbank
bezeichnet. Zu beachten ist dabei aber, dass WHOIS-Datenbanken unter
Umständen Replikate von Repositories enthalten können.
Beschreibung von CH/LI DOM-REG: Eine Organisation, die speziell zur Verwaltung
von Second Level Domain Namen im Internet unter den nationalen Top Level Domains
CH und LI gegründet wurde und von Mitarbeitern von SWITCH betreut wird. Die
Top Level Domains CH und LI wurden durch die Internet Assigned Numbers Authority
IANA an SWITCH delegiert.
Bestimmungen:
- Arten von registrierten Domains: Second Level Domain Namen können
für die aktive Verwendung (Delegation des Domain Namens) oder zur inaktiven
Verwendung (reservierte Domain Namen) eingetragen werden.
- Name Server: Für registrierte aktive Domain Namen muss ein betriebsbereiter
primärer und ein betriebsbereiter sekundärer DNS-Server (DNS = Domain
Name System) vorhanden sein. Beide benötigen eine ständige IP-Verbindung
zum Internet (für Abfragen und Zonentransfers), so dass CH/LI DOM-REG
jederzeit den Betriebszustand und die Korrektheit der Datenbanken überprüfen
kann.
- Registrierungsfähigkeit, Verantwortlichkeit: Jede Person kann
unabhängig von ihrem (geographischen) Standort Domain Namen eintragen
lassen. Es wird jedoch empfohlen, dass nur Personen aus der Schweiz und/oder
aus dem Fürstentum Liechtenstein Second Level Domain Namen unter den
Top Level Domain Namen CH und LI registrieren bzw. reservieren. Gegenüber
der Registrationsstelle CH/LI DOM-REG ist der im Antragsformular angegebene
administrative Ansprechpartner für eine Domain verantwortlich und muss
deshalb ein Mitglied bzw. ein Bevollmächtigter der Person sein, die als
Organisationskontakt angegeben ist (nicht anwendbar für natürliche
Personen).
- Inhaber des Domain Namens: Der Inhaber eines Domain Namens ist die
Person, die als Organisationskontakt angegeben wurde. Bei natürlichen
Personen ist es die Person, die als administrativer Ansprechpartner angegeben
wurde.
- Gleichbehandlung: Die Registrationsstelle CH/LI DOM-REG wendet dieselben
Regeln und Bestimmungen auf alle eingegangenen Anträge an.
- Sprache: Die offizielle Sprache für die Kommunikation mit den
Registrierführern von CH/LI DOM-REG ist Englisch.
- Gebühren, Rechnungsstellung: Gemäss
Dokument FEE_XX, wobei XX für die neueste Version des Dokuments steht.
Rechnungen werden an die im Antragsformular angegebene Rechnungsadresse geschickt
(billing contact).
- Bearbeitungsreihenfolge der Anträge: Anträge auf Registrierung
eines neuen Domain Namens werden in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs
bei CH/LI DOM-REG bearbeitet (first come, first served). Das heisst im einzelnen:
E-Mail Meldungen werden in chronologischer Reihenfolge ihres Empfangs im Posteingang
(Inbox) von CH/LI DOM-REG bearbeitet. Auch Anträge, die per Telefax oder
per Post eintreffen, werden in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs
bearbeitet, wobei diese Anträge in einem ersten Arbeitsschritt innerhalb
einer Frist von 10 Arbeitstagen manuell derart umgeschrieben werden, wie es
für die elektronische Weiterverarbeitung notwendig ist. Darauf werden
sie in die anderen Anträge eingereiht, die per E-Mail eingegangen sind.
Die Registrationsstelle CH/LI DOM-REG haftet nicht für Fehler, die bei
der Bearbeitung von per Telefax und Post eingegangenen Anträgen entstehen
können. Die Person, die sich eintragen lassen will, ist für ihre
Einträge in vollem Umfang selbst verantwortlich und muss deshalb alle
ihre Datensätze im Repository nachprüfen. Anträge auf Änderungen
(oder Löschungen) von Domain Namen werden im Prinzip auch nach obigem
Schema bearbeitet, aber auf Sonderantrag des Antragstellers können bei
besonderen Umständen Ausnahmen in bezug auf die chronologische Reihenfolge
gemacht werden.
- Zugelassene Zeichensätze für E-Mail-Meldungen: Es werden
die Zeichensätze ASCII und ISO-8859-1 (ISO Latin 1) akzeptiert, und landessprachliche
Sonderzeichen in diesen Zeichensätzen werden auch in das Repository übernommen.
CH/LI DOM-REG ist nicht haftbar für etwaige Verarbeitungsfehler, die
entstehen können, wenn ein Antragsteller andere Zeichensätze als
die beiden oben genannten verwendet.
- Beginn der Registrierung: In der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen
nach Eingang des ersten gültigen Antragsformulars für einen neuen
Second Level Domain Namen.
- Beendigung der Registrierung: Aktive oder inaktive Eintragungen von
Second Level Domain Namen können aus drei Gründen aus dem Repository
gelöscht werden:
- Wenn der Antragsteller die Löschung seines Eintrags beantragt. Der
Antrag muss CH/LI DOM-REG schriftlich zugestellt werden und wird in der
Regel innerhalb 30 Tagen bearbeitet.
- Wenn keine oder ungenügende Zahlung für die Registrierung/Reservierung
eingeht. Der entsprechende Eintrag im Repository wird ohne weitere Benachrichtigung
nach Ablauf einer "Rückstellungs- (On-Hold-) Frist" von 60 Tagen gelöscht,
die 90 Tage nach Fälligkeit der ersten Rechnung über die unbezahlte
Gebühr beginnt (siehe Abschnitt 12).
- Auf Anordnung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde.
Gelöschte Domain Namen werden mit sofortiger Wirkung für die Wiederverwendung
durch beliebige Dritte freigegeben.
- "Rückstellungs-(On-Hold-)Frist", Inaktivierung: Während
der "Rückstellungs-(On-Hold-)Frist" werden aktive Domain Namen auf inaktiv
gesetzt.
- Verantwortung für die Domain: Personen, die einen Domain Namen
registrieren lassen, sind für ihr Recht am betreffenden Namen in vollem
Umfange selbst verantwortlich. Ein Antrag zur Registrierung eines Domain Namens
stellt für CH/LI DOM-REG die verbindliche Zusicherung dar, dass die Person
die Rechte zur Verwendung des angegeben Namens besitzt, d.h. die Angaben der
Person im Antragsformular müssen wahr sein, und die Person muss das Recht
zum Gebrauch des im Antrag angegebenen Domain Namens haben. Die Person verpflichtet
sich, CH/LI DOM-REG in bezug auf alle Prozesskosten und/oder Schadenersatzforderung
schadlos zu halten, die sich aus der Benutzung des angegebenen Namens durch
die Person ergeben. CH/LI DOM-REG wird hiermit ausdrücklich von jeglicher
Verpflichtung zur Überprüfung der Rechte an einem Namen entbunden.
Die Genehmigung eines Antrags und die Eintragung eines Domain Namens stellt
keine Bestätigung seitens CH/LI DOM-REG dar, dass der Antragsteller das
Recht hat, den fraglichen Domain Namen gemäss dem geltenden Recht irgendeines
Staates, z.B. betreffend Namen von natürlichen oder juristischen Personen,
Handelsnamen und Marken, zu benutzen.
- Übertragung von Domain Namen: Es gibt zwei Möglichkeiten
zur Übertragung von Domain Namen von einem Inhaber zu einem anderen:
- Der Inhaber eines Namens löscht die Datenbankeinträge für
einen bestimmten Namen im Repository, und ein neuer Antragsteller beantragt
denselben Namen.
- Der Inhaber eines Namens reicht ein von ihm unterzeichnetes Dokument bei
der Registrationsstelle ein, das eine andere Körperschaft ermächtigt,
eine Änderung der Informationen im Repository zu einem bestimmten Domain
Namen zu beantragen.
- Lösung von Konflikten: Wenn ein Domain Name bereits für
eine andere Person registriert wurde oder sich in Bearbeitung für die
Registrierung befindet, ist die Person, welche ebenfalls die Registrierung
beantragt, dafür verantwortlich, das vorhandene Repository (WHOIS-Datenbank)
zu überprüfen und etwaige Rechtsverfahren gegen den bereits vorhandenen
Antragsteller einzuleiten, sollte die betreffende Person davon ausgehen, dass
der vorhandene Antragsteller kein Recht auf die betreffende Domain hat. Personen
und Antragsteller erkennen an und stimmen zu, dass CH/LI DOM-REG nicht als
Schiedsrichter bei Streitigkeiten auftreten kann, die sich aus der Registrierung
und Verwendung von Domain Namen ergeben. Die Registrierung eines noch nicht
genehmigten Antrags für einen Domain Namen wird im Falle eines Konflikts
mit einem anderen ebenfalls noch nicht genehmigten Antrag oder mit einem registrierten
aktiven oder inaktiven Domain Namen so lange von CH/LI DOM-REG zurückgestellt,
bis die beiden Konfliktparteien eine schriftliche und unterzeichnete Vergleichserklärung
oder einen Gerichtsbeschluss beibringen, der den Streit zugunsten einer der
beiden Konfliktparteien entscheidet.
- Haftung von CH/LI DOM-REG: Soweit gesetzlich zulässig, ist die
Registrationsstelle CH/LI DOM-REG nicht haftbar für etwaige Nutzungsausfälle,
Betriebsunterbrechungen oder den Ersatz von indirekten, konkreten, mittelbaren
Schäden oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns),
unabhängig davon, ob es sich um eine vertragsrechtliche Klage, Klage
wegen unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder um eine
anderweitige Klage handelt; dies gilt auch dann, wenn die Registrationsstelle
CH/LI DOM-REG über die Möglichkeit solcher Schäden informiert
wurde. Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Haftung von
CH/LI DOM-REG für direkte Schäden gemäss diesen Bestimmungen
auf einen Höchstbetrag von fünfhundert Schweizer Franken (CHF 500.00).
- Regeln für Domain Namen: Domain Namen müssen aus 3 bis
24 alphanumerischen Zeichen (a . . . z, 0 . . . 9) pro Name bestehen. Unzulässige
Namen: siehe Abschnitt 21 unten. Zulässige Sonderzeichen: Bindestrich
(-), jedoch nicht als erstes oder letztes Zeichen. Die Verwendung von Kleinbuchstaben
wird empfohlen, da bei Domain Namen nicht zwischen Gross- und Kleinbuchstaben
unterschieden wird.
- Empfehlungen für Domain Namen: Domain Namen sollten
- fünf oder mehr Zeichen enthalten
- mit einem Buchstaben beginnen
- dem vollen Namen bzw. der Abkürzung des Namens der Person, welche
die Registrierung beantragt, so ähnlich wie möglich sein.
- Rückerstattung von Gebührenvorauszahlungen: Wenn eine Person
das Recht zur Verwendung eines Domain Namens verliert, beispielsweise weil
sie kein Recht zu Registrierung eines Domain Namens hat, werden vorausbezahlte
Gebühren nicht zurückerstattet.
- Benachrichtigungen: Wenn ein Antrag genehmigt, abgelehnt, erfolgreich
modifiziert wurde oder eine Warnung erfolgt, sendet CH/LI DOM-REG eine Benachrichtigung
an alle Ansprechpartner, die im Antragsformular aufgeführt sind. Benachrichtigungen
können per E-Mail oder per Telefax verschickt werden. Bei Benachrichtigung
mittels Telefax werden sechs Wiederholungsversuche mit einem Wahlwiederholungsintervall
von fünf Minuten durchgeführt. Falls unter der angewählten
Nummer kein Anschluss oder kein Anschluss mit einem Telefaxgerät zustande
kommt, wird nach dreissig Minuten noch ein Wiederholungsversuch gestartet.
Telefax Meldungen, deren Übertragung nicht möglich war, werden nach
24 Stunden gelöscht.
- Ablehnung: Gründe für die Ablehnung eines Domain Namens
sind:
- unvollständige Angaben im Antragsformular
- Domain Namen mit weniger als 3 Zeichen
- Domain Namen mit mehr als 24 Zeichen
- Domain Namen, die Sonderzeichen enthalten, ausser Bindestrich (-)
- Domain Namen, die einen Bindestrich als erstes oder letztes Zeichen enthalten
- Domain Namen, die mit einem bereits registrierten Domain Namen identisch
sind
- Domain Namen, die mit einem vorher beantragten gültigen Namen identisch
sind
- der administrative Ansprechpartner ist kein Mitglied oder Bevollmächtigter
der Person, die als organisatorischer Ansprechpartner angegeben ist (nicht
anwendbar für natürliche Personen zu)
- geschmacklose Domain Namen
- irreführende oder täuschende Domain Namen
- Domain Namen mit beleidigendem Charakter
- Primärer und/oder sekundärer DNS-Server reagiert nicht
- Primärer und/oder sekundärer DNS-Server reagiert nicht richtig
- Zahlungsverzug.
- Warnungen: Im Falle von offensichtlich möglichen Konflikten
zwischen Domain Namen oder in Fällen, in denen Domain Namen wahrscheinlich
in Konflikt zu anderen Namen, Handelsnamen, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken
usw. stehen, kann CH/LI DOM-REG Warnungen aussprechen. CH/LI DOM-REG ist jedoch
zur Aussprache solcher Warnungen nicht verpflichtet. Nachdem eine Warnung
gegeben wurde, wird die Bearbeitung des entsprechenden Antrags für einen
Second Level Domain Namen solange zurückgestellt, bis eine Bestätigung
des Antragstellers in Form eines neuen Antrags eingeht. CH/LI DOM-REG kann
jedoch nach eigenem Ermessen die Registrierung so lange zurückstellen,
bis die Person, welche die Registrierung beantragt, innerhalb eines zumutbaren
Zeitraums CH/LI DOM-REG eine schriftliche Bestätigung des Inhabers des
Namens, der Handelsbezeichnung, der Handelsmarke, der Dienstleistungsmarke
usw. vorlegt, dass der Antrag zulässig ist und dass der betreffende Inhaber
dem Antrag zustimmt. In diesem Falle muss ein neues Antragsformular bei der
Registrationsstelle eingereicht werden, wenn der Fall für beide Seiten
gelöst ist.
- Zurückstellung der Registrierung: Wenn eine Person wiederholt
grob falsche und/oder irreführende Antragsformulare in grossen Mengen
einreicht, kann die Registrationsstelle den Registrierungsprozess für
diese Person so lange einstellen, bis nach Einschätzung von CH/LI DOM-REG
der Registrierungsprozess in ordentlicher Art und Weise wieder aufgenommen
werden kann.
- WHOIS-Eintrag: CH/LI DOM-REG registriert Domain Namen in einem eigenen
Repository, das Abfragen von Second Level Domain Namen in CH und LI verbindlich
beantwortet. Diese Informationen können auch über eine Suchmaschine
abgerufen werden, die von SWITCH betrieben wird. Europäische Domain Namen
befinden sich in einer verteilten Datenbank, die vom RIPE NCC unterhalten
wird und die mit dem Kommando "whois -h whois.ripe.net <domainname>"
abgefragt werden kann. Die Abfrage liefert den Namen der Domain, den administrativen
und technischen Ansprechpartner sowie Hinweise auf Rechner, die als Name Server
für die Domain eingesetzt werden. Bei Nutzung von WHOIS mit einem lokalen
WHOIS-Client kann eine Online-Abfrage von Informationen zu Second Level Domain
Namen in CH und LI durch Eingabe des Kommandos "whois -h whois.nic.ch domain-name.ch/li"
durchgeführt werden.
- Vertraulichkeit: CH/LI DOM-REG behält sich das Recht vor, Einträge
in der WHOIS Datenbank in beliebiger elektronischer oder schriftlicher Form
öffentlich zugänglich zu machen.
- Geltendes Recht, Gerichtsstand: Die vorliegende Domain Name Policy
unterliegt Schweizerischem Recht und wird dementsprechend ausgelegt. Für
die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich unter Umständen aus oder
in Zusammenhang mit den vorliegenden Domain Name Policy ergeben, ist ausschliesslicher
Gerichtsstand Zürich.
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