Domain Name Policy für CH (Schweiz) und LI (Fürstentum Liechtenstein)

 

Nachfolgende Domain Name Policy (Version 04) tritt am 6. Januar 1997 in Kraft.

Bezeichnung für dieses Dokument: Policy_04.


Ergänzungen zur Domain Name Policy (5. März 2002)

Internationalized Domain Names (IDN)
Derzeitige Vorschläge für internationale Domain-Namen ziehen in Erwägung, spezielle Code-Elemente einzuführen, um Domain-Namen, die nach dem ASCII-Subset "LDH" (Buchstabe-Ziffer-Bindestrich) codiert sind, von Domain-Namen zu unterscheiden, die nach Unicode (ISO-10646-Tabellen) codiert sind. Bei ersten Umsetzungen der Vorschläge wird das Präfix bq-- verwendet, andere verwenden andere spezielle Code-Elemente. Zurzeit ist noch nicht bekannt, welches System sich durchsetzen wird.

Auf Grund dieser Situation werden vorübergehend alle Anträge, die Bindestriche als drittes und viertes Zeichen enthalten, vorsorglich abgelehnt. Sobald auf ordnungsgemässe Weise Standards eingerichtet wurden, wird diese Massnahme an den betreffenden Standard angepasst.


Ergänzungen zur Domain Name Policy (29. November 1999)

Durch die Einführung eines neuen Registrationssystems für Domain-Namen befindet sich SWITCH momentan in einer Übergangsphase. Dies hat auch Änderungen bei unseren Geschäftsbedingungen (Domain Name Policy) zur Folge. Seit 29. November 1999 gelten daher folgende Anpassungen für das Dokument "Domain Name Policy für CH und LI":

1. Es ist nicht mehr notwendig, eine Person als administrativen Kontakt anzugeben. Die Verantwortlichkeit für einen registrierten Domain-Namen, wie sie in der Policy für den administrativen Kontakt definiert ist, wird neu vom Halter des Domain-Namens wahrgenommen.

2. Die "On-Hold-Frist" von 60 Tagen (siehe unten §11 "Beendigung der Registrierung" sowie §12 "Rückstellungs- bzw. On-Hold-Frist") besteht nicht mehr.



Begriffsdefinitionen:

  • Namensbereich: Ein gedanklich abgegrenzter Bereich, in dem jeder Name eindeutig sein muss.
  • Domain: Eine Internet-Domain.
  • Person: Bezeichnet eine Person, Organisation, Unternehmung, Körperschaft oder andere Gruppe, die unter einem gemeinsamen Namen auftritt und diesen Namen als Internet Domain Namen veröffentlichen will. Gegenüber der Registrationsstelle CH/LI DOM-REG wird eine Person durch den administrativen Ansprechpartner vertreten, der im Antragsformular zur Registrierung eines Domain-Namens angegeben ist.
  • Antragsteller: Eine Person, die eine Domain registriert hat oder gerade registrieren lässt.
  • Registrationsstelle: Eine Registrationsstelle ist eine Organisation, welche die Registrierung von Domain Namen durchführt. Im folgenden wird diese als CH/LI DOM-REG bezeichnet.
  • Registerführer: Ein Registerführer ist eine Person, die zur Erfassung bzw. Änderung der Daten einer Registrationsstelle anhand der Angaben und Anforderungen des Antragstellers befugt ist.
  • Repository: Enthält die Stamm-(Master-)Daten der Registrationsstelle und wird im folgenden mit dem geläufigeren Namen WHOIS-Datenbank bezeichnet. Zu beachten ist dabei aber, dass WHOIS-Datenbanken unter Umständen Replikate von Repositories enthalten können.

Beschreibung von CH/LI DOM-REG: Eine Organisation, die speziell zur Verwaltung von Second Level Domain Namen im Internet unter den nationalen Top Level Domains CH und LI gegründet wurde und von Mitarbeitern von SWITCH betreut wird. Die Top Level Domains CH und LI wurden durch die Internet Assigned Numbers Authority IANA an SWITCH delegiert.



Bestimmungen:

  1. Arten von registrierten Domains: Second Level Domain Namen können für die aktive Verwendung (Delegation des Domain Namens) oder zur inaktiven Verwendung (reservierte Domain Namen) eingetragen werden.
  2. Name Server: Für registrierte aktive Domain Namen muss ein betriebsbereiter primärer und ein betriebsbereiter sekundärer DNS-Server (DNS = Domain Name System) vorhanden sein. Beide benötigen eine ständige IP-Verbindung zum Internet (für Abfragen und Zonentransfers), so dass CH/LI DOM-REG jederzeit den Betriebszustand und die Korrektheit der Datenbanken überprüfen kann.
  3. Registrierungsfähigkeit, Verantwortlichkeit: Jede Person kann unabhängig von ihrem (geographischen) Standort Domain Namen eintragen lassen. Es wird jedoch empfohlen, dass nur Personen aus der Schweiz und/oder aus dem Fürstentum Liechtenstein Second Level Domain Namen unter den Top Level Domain Namen CH und LI registrieren bzw. reservieren. Gegenüber der Registrationsstelle CH/LI DOM-REG ist der im Antragsformular angegebene administrative Ansprechpartner für eine Domain verantwortlich und muss deshalb ein Mitglied bzw. ein Bevollmächtigter der Person sein, die als Organisationskontakt angegeben ist (nicht anwendbar für natürliche Personen).
  4. Inhaber des Domain Namens: Der Inhaber eines Domain Namens ist die Person, die als Organisationskontakt angegeben wurde. Bei natürlichen Personen ist es die Person, die als administrativer Ansprechpartner angegeben wurde.
  5. Gleichbehandlung: Die Registrationsstelle CH/LI DOM-REG wendet dieselben Regeln und Bestimmungen auf alle eingegangenen Anträge an.
  6. Sprache: Die offizielle Sprache für die Kommunikation mit den Registrierführern von CH/LI DOM-REG ist Englisch.
  7. Gebühren, Rechnungsstellung: Gemäss Dokument FEE_XX, wobei XX für die neueste Version des Dokuments steht. Rechnungen werden an die im Antragsformular angegebene Rechnungsadresse geschickt (billing contact).
  8. Bearbeitungsreihenfolge der Anträge: Anträge auf Registrierung eines neuen Domain Namens werden in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs bei CH/LI DOM-REG bearbeitet (first come, first served). Das heisst im einzelnen: E-Mail Meldungen werden in chronologischer Reihenfolge ihres Empfangs im Posteingang (Inbox) von CH/LI DOM-REG bearbeitet. Auch Anträge, die per Telefax oder per Post eintreffen, werden in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, wobei diese Anträge in einem ersten Arbeitsschritt innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen manuell derart umgeschrieben werden, wie es für die elektronische Weiterverarbeitung notwendig ist. Darauf werden sie in die anderen Anträge eingereiht, die per E-Mail eingegangen sind. Die Registrationsstelle CH/LI DOM-REG haftet nicht für Fehler, die bei der Bearbeitung von per Telefax und Post eingegangenen Anträgen entstehen können. Die Person, die sich eintragen lassen will, ist für ihre Einträge in vollem Umfang selbst verantwortlich und muss deshalb alle ihre Datensätze im Repository nachprüfen. Anträge auf Änderungen (oder Löschungen) von Domain Namen werden im Prinzip auch nach obigem Schema bearbeitet, aber auf Sonderantrag des Antragstellers können bei besonderen Umständen Ausnahmen in bezug auf die chronologische Reihenfolge gemacht werden.
  9. Zugelassene Zeichensätze für E-Mail-Meldungen: Es werden die Zeichensätze ASCII und ISO-8859-1 (ISO Latin 1) akzeptiert, und landessprachliche Sonderzeichen in diesen Zeichensätzen werden auch in das Repository übernommen. CH/LI DOM-REG ist nicht haftbar für etwaige Verarbeitungsfehler, die entstehen können, wenn ein Antragsteller andere Zeichensätze als die beiden oben genannten verwendet.
  10. Beginn der Registrierung: In der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des ersten gültigen Antragsformulars für einen neuen Second Level Domain Namen.
  11. Beendigung der Registrierung: Aktive oder inaktive Eintragungen von Second Level Domain Namen können aus drei Gründen aus dem Repository gelöscht werden:
    • Wenn der Antragsteller die Löschung seines Eintrags beantragt. Der Antrag muss CH/LI DOM-REG schriftlich zugestellt werden und wird in der Regel innerhalb 30 Tagen bearbeitet.
    • Wenn keine oder ungenügende Zahlung für die Registrierung/Reservierung eingeht. Der entsprechende Eintrag im Repository wird ohne weitere Benachrichtigung nach Ablauf einer "Rückstellungs- (On-Hold-) Frist" von 60 Tagen gelöscht, die 90 Tage nach Fälligkeit der ersten Rechnung über die unbezahlte Gebühr beginnt (siehe Abschnitt 12).
    • Auf Anordnung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde.
    Gelöschte Domain Namen werden mit sofortiger Wirkung für die Wiederverwendung durch beliebige Dritte freigegeben.

  12. "Rückstellungs-(On-Hold-)Frist", Inaktivierung: Während der "Rückstellungs-(On-Hold-)Frist" werden aktive Domain Namen auf inaktiv gesetzt.
  13. Verantwortung für die Domain: Personen, die einen Domain Namen registrieren lassen, sind für ihr Recht am betreffenden Namen in vollem Umfange selbst verantwortlich. Ein Antrag zur Registrierung eines Domain Namens stellt für CH/LI DOM-REG die verbindliche Zusicherung dar, dass die Person die Rechte zur Verwendung des angegeben Namens besitzt, d.h. die Angaben der Person im Antragsformular müssen wahr sein, und die Person muss das Recht zum Gebrauch des im Antrag angegebenen Domain Namens haben. Die Person verpflichtet sich, CH/LI DOM-REG in bezug auf alle Prozesskosten und/oder Schadenersatzforderung schadlos zu halten, die sich aus der Benutzung des angegebenen Namens durch die Person ergeben. CH/LI DOM-REG wird hiermit ausdrücklich von jeglicher Verpflichtung zur Überprüfung der Rechte an einem Namen entbunden. Die Genehmigung eines Antrags und die Eintragung eines Domain Namens stellt keine Bestätigung seitens CH/LI DOM-REG dar, dass der Antragsteller das Recht hat, den fraglichen Domain Namen gemäss dem geltenden Recht irgendeines Staates, z.B. betreffend Namen von natürlichen oder juristischen Personen, Handelsnamen und Marken, zu benutzen.
  14. Übertragung von Domain Namen: Es gibt zwei Möglichkeiten zur Übertragung von Domain Namen von einem Inhaber zu einem anderen:
    • Der Inhaber eines Namens löscht die Datenbankeinträge für einen bestimmten Namen im Repository, und ein neuer Antragsteller beantragt denselben Namen.
    • Der Inhaber eines Namens reicht ein von ihm unterzeichnetes Dokument bei der Registrationsstelle ein, das eine andere Körperschaft ermächtigt, eine Änderung der Informationen im Repository zu einem bestimmten Domain Namen zu beantragen.

  15. Lösung von Konflikten: Wenn ein Domain Name bereits für eine andere Person registriert wurde oder sich in Bearbeitung für die Registrierung befindet, ist die Person, welche ebenfalls die Registrierung beantragt, dafür verantwortlich, das vorhandene Repository (WHOIS-Datenbank) zu überprüfen und etwaige Rechtsverfahren gegen den bereits vorhandenen Antragsteller einzuleiten, sollte die betreffende Person davon ausgehen, dass der vorhandene Antragsteller kein Recht auf die betreffende Domain hat. Personen und Antragsteller erkennen an und stimmen zu, dass CH/LI DOM-REG nicht als Schiedsrichter bei Streitigkeiten auftreten kann, die sich aus der Registrierung und Verwendung von Domain Namen ergeben. Die Registrierung eines noch nicht genehmigten Antrags für einen Domain Namen wird im Falle eines Konflikts mit einem anderen ebenfalls noch nicht genehmigten Antrag oder mit einem registrierten aktiven oder inaktiven Domain Namen so lange von CH/LI DOM-REG zurückgestellt, bis die beiden Konfliktparteien eine schriftliche und unterzeichnete Vergleichserklärung oder einen Gerichtsbeschluss beibringen, der den Streit zugunsten einer der beiden Konfliktparteien entscheidet.
  16. Haftung von CH/LI DOM-REG: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Registrationsstelle CH/LI DOM-REG nicht haftbar für etwaige Nutzungsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder den Ersatz von indirekten, konkreten, mittelbaren Schäden oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns), unabhängig davon, ob es sich um eine vertragsrechtliche Klage, Klage wegen unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder um eine anderweitige Klage handelt; dies gilt auch dann, wenn die Registrationsstelle CH/LI DOM-REG über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Haftung von CH/LI DOM-REG für direkte Schäden gemäss diesen Bestimmungen auf einen Höchstbetrag von fünfhundert Schweizer Franken (CHF 500.00).
  17. Regeln für Domain Namen: Domain Namen müssen aus 3 bis 24 alphanumerischen Zeichen (a . . . z, 0 . . . 9) pro Name bestehen. Unzulässige Namen: siehe Abschnitt 21 unten. Zulässige Sonderzeichen: Bindestrich (-), jedoch nicht als erstes oder letztes Zeichen. Die Verwendung von Kleinbuchstaben wird empfohlen, da bei Domain Namen nicht zwischen Gross- und Kleinbuchstaben unterschieden wird.
  18. Empfehlungen für Domain Namen: Domain Namen sollten
    • fünf oder mehr Zeichen enthalten
    • mit einem Buchstaben beginnen
    • dem vollen Namen bzw. der Abkürzung des Namens der Person, welche die Registrierung beantragt, so ähnlich wie möglich sein.

  19. Rückerstattung von Gebührenvorauszahlungen: Wenn eine Person das Recht zur Verwendung eines Domain Namens verliert, beispielsweise weil sie kein Recht zu Registrierung eines Domain Namens hat, werden vorausbezahlte Gebühren nicht zurückerstattet.
  20. Benachrichtigungen: Wenn ein Antrag genehmigt, abgelehnt, erfolgreich modifiziert wurde oder eine Warnung erfolgt, sendet CH/LI DOM-REG eine Benachrichtigung an alle Ansprechpartner, die im Antragsformular aufgeführt sind. Benachrichtigungen können per E-Mail oder per Telefax verschickt werden. Bei Benachrichtigung mittels Telefax werden sechs Wiederholungsversuche mit einem Wahlwiederholungsintervall von fünf Minuten durchgeführt. Falls unter der angewählten Nummer kein Anschluss oder kein Anschluss mit einem Telefaxgerät zustande kommt, wird nach dreissig Minuten noch ein Wiederholungsversuch gestartet. Telefax Meldungen, deren Übertragung nicht möglich war, werden nach 24 Stunden gelöscht.
  21. Ablehnung: Gründe für die Ablehnung eines Domain Namens sind:
    • unvollständige Angaben im Antragsformular
    • Domain Namen mit weniger als 3 Zeichen
    • Domain Namen mit mehr als 24 Zeichen
    • Domain Namen, die Sonderzeichen enthalten, ausser Bindestrich (-)
    • Domain Namen, die einen Bindestrich als erstes oder letztes Zeichen enthalten
    • Domain Namen, die mit einem bereits registrierten Domain Namen identisch sind
    • Domain Namen, die mit einem vorher beantragten gültigen Namen identisch sind
    • der administrative Ansprechpartner ist kein Mitglied oder Bevollmächtigter der Person, die als organisatorischer Ansprechpartner angegeben ist (nicht anwendbar für natürliche Personen zu)
    • geschmacklose Domain Namen
    • irreführende oder täuschende Domain Namen
    • Domain Namen mit beleidigendem Charakter
    • Primärer und/oder sekundärer DNS-Server reagiert nicht
    • Primärer und/oder sekundärer DNS-Server reagiert nicht richtig
    • Zahlungsverzug.

  22. Warnungen: Im Falle von offensichtlich möglichen Konflikten zwischen Domain Namen oder in Fällen, in denen Domain Namen wahrscheinlich in Konflikt zu anderen Namen, Handelsnamen, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken usw. stehen, kann CH/LI DOM-REG Warnungen aussprechen. CH/LI DOM-REG ist jedoch zur Aussprache solcher Warnungen nicht verpflichtet. Nachdem eine Warnung gegeben wurde, wird die Bearbeitung des entsprechenden Antrags für einen Second Level Domain Namen solange zurückgestellt, bis eine Bestätigung des Antragstellers in Form eines neuen Antrags eingeht. CH/LI DOM-REG kann jedoch nach eigenem Ermessen die Registrierung so lange zurückstellen, bis die Person, welche die Registrierung beantragt, innerhalb eines zumutbaren Zeitraums CH/LI DOM-REG eine schriftliche Bestätigung des Inhabers des Namens, der Handelsbezeichnung, der Handelsmarke, der Dienstleistungsmarke usw. vorlegt, dass der Antrag zulässig ist und dass der betreffende Inhaber dem Antrag zustimmt. In diesem Falle muss ein neues Antragsformular bei der Registrationsstelle eingereicht werden, wenn der Fall für beide Seiten gelöst ist.
  23. Zurückstellung der Registrierung: Wenn eine Person wiederholt grob falsche und/oder irreführende Antragsformulare in grossen Mengen einreicht, kann die Registrationsstelle den Registrierungsprozess für diese Person so lange einstellen, bis nach Einschätzung von CH/LI DOM-REG der Registrierungsprozess in ordentlicher Art und Weise wieder aufgenommen werden kann.
  24. WHOIS-Eintrag: CH/LI DOM-REG registriert Domain Namen in einem eigenen Repository, das Abfragen von Second Level Domain Namen in CH und LI verbindlich beantwortet. Diese Informationen können auch über eine Suchmaschine abgerufen werden, die von SWITCH betrieben wird. Europäische Domain Namen befinden sich in einer verteilten Datenbank, die vom RIPE NCC unterhalten wird und die mit dem Kommando "whois -h whois.ripe.net <domainname>" abgefragt werden kann. Die Abfrage liefert den Namen der Domain, den administrativen und technischen Ansprechpartner sowie Hinweise auf Rechner, die als Name Server für die Domain eingesetzt werden. Bei Nutzung von WHOIS mit einem lokalen WHOIS-Client kann eine Online-Abfrage von Informationen zu Second Level Domain Namen in CH und LI durch Eingabe des Kommandos "whois -h whois.nic.ch domain-name.ch/li" durchgeführt werden.
  25. Vertraulichkeit: CH/LI DOM-REG behält sich das Recht vor, Einträge in der WHOIS Datenbank in beliebiger elektronischer oder schriftlicher Form öffentlich zugänglich zu machen.
  26. Geltendes Recht, Gerichtsstand: Die vorliegende Domain Name Policy unterliegt Schweizerischem Recht und wird dementsprechend ausgelegt. Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich unter Umständen aus oder in Zusammenhang mit den vorliegenden Domain Name Policy ergeben, ist ausschliesslicher Gerichtsstand Zürich.