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Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy*
Genehmigt von ICANN am 24. Oktober 1999
- Zweck.
Diese Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (die "Richtlinie") wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN") angenommen, wird durch Hinweis in Ihren Registrierungsvertrag aufgenommen und enthält die Bestimmungen und Bedingungen in Bezug auf Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns (dem Registrar) über die Registrierung und Verwendung eines von Ihnen registrierten Internet-Domainnamens. Verfahren gemäß Paragraph 4 dieser Richtlinie werden gemäß den Bestimmungen der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (die "Verfahrensordnung"), die unter www.icann.org/udrp/udrp-rules-24oct99.htm abrufbar ist, und gemäß den ergänzenden Regeln des gewählten Dispute Resolution Providers durchgeführt.
- Ihre Erklärungen.
Indem Sie die Registrierung eines Domainnamens beantragen oder indem Sie uns ersuchen, eine Domainnamenregistrierung zu warten oder zu erneuern, erklären und garantieren Sie hiermit uns gegenüber, dass (a) die Angaben, die Sie in Ihrem Registrierungsvertrag machten, vollständig und genau sind; (b) die Registrierung des Domainnamens nach Ihrem Wissen die Rechte Dritter nicht verletzt oder nicht anderweitig gegen sie verstößt; (c) Sie den Domainnamen für keinen ungesetzlichen Zweck registrieren; und (d) Sie den Domainnamen nicht bewusst in Verletzung irgendwelcher anzuwendenden Gesetze oder Bestimmungen verwenden. Sie sind dafür verantwortlich festzustellen, ob Ihre Domainnamenregistrierung die Rechte anderer verletzt oder gegen sie verstößt.
- Stornierungen, Übertragungen und Änderungen.
Wir werden Domainnamenregistrierungen unter den folgenden Umständen stornieren, übertragen oder anderweitige Änderungen an ihnen vornehmen:
- wenn wir gemäß den Bestimmungen von Paragraph 8 von Ihnen oder Ihrem autorisierten Agenten schriftliche oder entsprechende elektronische Instruktionen zur Ergreifung solcher Maßnahmen erhalten;
- wenn wir von einem zuständigen Gericht oder einem zuständigen Schiedsgericht einen Beschluss erhalten, der solche Maßnahmen verlangt; und/oder
- wenn wir im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, bei dem Sie Parteistellung hatten und das gemäß dieser Richtlinie oder einer späteren Version derselben, die von ICANN angenommen wurde, durchgeführt wurde, eine Entscheidung eines Verwaltungspanels erhalten, die eine solche Maßnahme verlangt. (Siehe Paragraph 4(i) und (k) unten.)
Wir sind auch berechtigt, eine Domainnamenregistrierung gemäß den Bestimmungen Ihres Registrierungsvertrags oder anderen gesetzlichen Vorschriften zu stornieren, zu übertragen oder anderweitig Änderungen daran vorzunehmen.
- Verpflichtendes Verwaltungsverfahren.
Dieser Paragraph regelt jene Arten von Streitigkeiten, für die Sie sich einem verpflichtenden Verwaltungsverfahren zu unterwerfen haben. Diese Verfahren werden vor einem der Dispute Resolution Provider durchgeführt, die unter www.icann.org/udrp/approved-providers.htm aufgelistet sind (jeweils ein "Provider").
- Anwendbare Streitigkeiten.
Sie sind verpflichtet, sich einem verpflichtenden Verwaltungsverfahren zu unterwerfen, falls ein Dritter (ein "Beschwerdeführer") gegenüber dem entsprechenden Provider gemäß der Verfahrensordnung bekräftigt, dass
- (i) Ihr Domainname mit einem Waren- oder Dienstleistungszeichen, an dem der Beschwerdeführer Rechte hält, identisch oder ihm in verwirrender Weise ähnlich ist; und
- (ii) Sie keine Rechte oder legitimen Interessen in Bezug auf den Domainnamen haben; und
- (iii) Ihr Domainnamen im bösen Glauben registriert wurde und verwendet wird.
In dem Verwaltungsverfahren hat der Beschwerdeführer nachzuweisen, dass alle drei der folgenden Sachverhalte gegeben sind:
- Nachweis von Registrierung und Verwendung im bösen Glauben.
Für die Zwecke von Paragraph 4(a)(iii) gelten die folgenden Umstände im Besonderen, jedoch uneingeschränkt, als Nachweis für die Registrierung und Verwendung eines Domainnamens im bösen Glauben, falls sie vom Panel für vorliegend befunden werden:
(i) Umstände, die darauf schließen lassen, dass Sie den Domainnamen in erster Linie registriert oder erworben haben, um die Domainnamenregistrierung an den Beschwerdeführer, der Eigentümer des Waren- oder Dienstleistungszeichens ist, oder an einen Konkurrenten dieses Beschwerdeführers gegen eine entgeltliche Gegenleistung, die über Ihre dokumentierten Barauslagen, die in direktem Zusammenhang mit dem Domainnamen stehen, hinausgehen, zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen; oder
(ii) wenn Sie den Domainnamen registriert haben, um den Eigentümer des Waren- oder Dienstleistungszeichens daran zu hindern, die Marke in einem entsprechenden Domainnamen wiederzugeben, vorausgesetzt, dass Sie ein solches Verhaltensmuster an den Tag gelegt haben; oder
(iii) wenn Sie den Domainnamen hauptsächlich registriert haben, um das Geschäft eines Konkurrenten zu stören; oder
(iv) wenn Sie durch die Verwendung des Domainnamens bewusst versuchen, aus kommerziellem Gewinnstreben Internetbenutzer auf Ihre Website oder an einen anderen Online-Ort zu locken, indem Sie die Wahrscheinlichkeit herbeiführen, dass die Marke des Beschwerdeführers bezüglich Quelle, Sponsor, Verbindung oder Unterstützung Ihrer Website oder Ihres Online-Ortes oder eines Produkts oder einer Dienstleistung auf Ihrer Website oder an Ihrem Online-Ort verwechselt wird.
- Wie Sie in Reaktion auf eine Beschwerde Ihre Rechte und Ihre legitimen Interessen an dem Domainnamen nachweisen.
Wenn Sie eine Beschwerde erhalten, können Sie Ihre Reaktion anhand von Paragraph 5 der Verfahrensordnung vorbereiten. Jeder der folgenden Umstände, im Besonderen, jedoch uneingeschränkt, wenn das Panel feststellt, dass er aufgrund aller ihm vorliegenden Beweise nachgewiesen ist, weist in Bezug auf Paragraph Paragraph 4(a)(ii) Ihre Rechte oder legitimen Interessen an dem Domainnamen nach:
(i) wenn Sie, bevor Sie von der Streitigkeit Mitteilung erhielten, den Domainnamen oder einen Namen, der dem Domainnamen entspricht, im Zusammenhang mit einem gutgläubigen Angebot von Gütern oder Dienstleistungen verwendeten oder eine solche Verwendung nachweislich vorbereiteten;
(ii) wenn Sie (als Einzelperson, Unternehmen oder andere Organisation) allgemein durch Ihren Domainnamen bekannt sind, auch wenn Sie keine Waren- oder Dienstleistungsmarkenrechte erworben haben; oder
(iii) wenn Sie den Domainnamen auf legitime, nicht kommerzielle oder faire Weise verwenden, ohne kommerzielles Gewinnstreben und ohne Absicht, Kunden in irreführender Weise abzuwerben oder das fragliche Waren- oder Dienstleistungszeichen zu verunglimpfen.
- Wahl des Providers.
Der Beschwerdeführer hat den Provider aus der Liste der von ICANN genehmigten Provider zu wählen, indem er diesem Provider die Beschwerde vorlegt. Der gewählte Provider wird das Verfahren durchführen, außer im Fall einer Konsolidierung, wie in Paragraph 4(f) beschrieben.
- Initiierung des Verfahrens, Verfahren und Ernennung des Verwaltungspanels.
Die Verfahrensordnung legt den Prozess für die Initiierung und Durchführung eines Verfahrens und für die Ernennung des Panels fest, das über die Streitigkeit entscheiden wird (das "Verwaltungspanel").
- Konsolidierung.
Im Fall mehrerer Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Beschwerdeführer können entweder Sie oder der Beschwerdeführer den Antrag stellen, die Streitigkeiten vor einem einzelnen Verwaltungspanel zu konsolidieren. Dieser Antrag ist an das erste ernannte Verwaltungspanel zu richten, das eine anhängige Streitigkeit zwischen den Parteien anhört. Dieses Verwaltungspanel kann nach seinem alleinigen Ermessen sämtliche solchen Streitigkeiten bei sich konsolidieren, vorausgesetzt, dass die konsolidierten Streitigkeiten dieser Richtlinie oder einer späteren, von ICANN angenommenen Richtlinie unterliegen.
- Gebühren.
Sämtliche Gebühren, die von einem Provider gemäß dieser Richtlinie im Zusammenhang mit einer Streitigkeit vor einem Verwaltungspanel verrechnet werden, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen, außer in Fällen, in denen Sie entscheiden, das Verwaltungspanel von einem auf drei Panelmitglieder zu erweitern, wie in Paragraph 5(b)(iv) der Verfahrensordnung vorgesehen, in welchem Fall alle Gebühren gleichmäßig zwischen Ihnen und dem Beschwerdeführer aufgeteilt werden.
- Unsere Einbindung in Verwaltungsverfahren.
Wir beteiligen uns nicht an der Verwaltung oder an der Durchführung irgendwelcher Verfahren vor einem Verwaltungspanel und werden das auch nicht tun. Darüber hinaus haften wir nicht infolge irgendwelcher Entscheidungen, die von diesem Verwaltungspanel getroffen werden.
- Rechtsmittel.
Die Rechtsmittel, die einem Beschwerdeführer gemäß irgendeinem Verfahren vor einem Verwaltungspanel zur Verfügung stehen, beschränken sich darauf, die Stornierung Ihres Domainnamens oder die Übertragung Ihrer Domainnamenregistrierung an den Beschwerdeführer zu verlangen.
- Verständigung und Veröffentlichung.
Der Provider hat uns von sämtlichen Entscheidungen zu informieren, die ein Verwaltungspanel in Bezug auf einen Domainnamen trifft, den Sie bei uns registriert haben. Alle Entscheidungen gemäß dieser Richtlinie werden zur Gänze im Internet veröffentlicht, außer wenn ein Verwaltungspanel in einem außergewöhnlichen Fall beschließt, Teile seiner Entscheidung zu überarbeiten.
- Verfügbarkeit von Gerichtsverfahren.
Die verpflichtenden Verwaltungsverfahrenvorschriften von Paragraph 4 hindern weder Sie noch den Beschwerdeführer daran, die Streitigkeit einem zuständigen Gericht zur unabhängigen Entscheidung vorzulegen, bevor ein solches verpflichtendes Verwaltungsverfahren eingeleitet wird oder nachdem ein solches Verfahren abgeschlossen ist. Sollte ein Verwaltungspanel zu dem Schluss kommen, dass Ihre Domainnamenregistrierung storniert oder übertragen werden sollte, werden wir zehn (10) Geschäftstage (laut Feststellung am Ort unseres Hauptgeschäftssitzes), nachdem wir von dem betreffenden Provider über die Entscheidung des Verwaltungspanels informiert wurden, zuwarten, bevor wir diese Entscheidung implementieren. Wir werden dann die Entscheidung implementieren, wenn wir von Ihnen im Lauf dieser zehn (10) Geschäftstage keine offizielle Dokumentation (wie die Kopie einer Klageschrift, abgestempelt vom Leiter der Gerichtskanzlei) darüber erhalten, dass Sie in einer Jurisdiktion, der sich der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 3(b)(xiii) der Verfahrensordnung unterworfen hat, eine Klage eingebracht haben. (Allgemein gilt, dass diese Jurisdiktion entweder der Ort unseres Hauptgeschäftssitzes oder Ihre Adresse laut unserer Whois-Datenbank ist. Einzelheiten siehe Paragraphs 1 und 3(b)(xiii) der Verfahrensordnung.) Wenn wir eine solche Dokumentation innerhalb der Periode von zehn (10) Geschäftstagen erhalten, werden wir die Entscheidung des Verwaltungspanels nicht implementieren und keine weiteren Schritte setzen, bis wir (i) für uns zufrieden stellende Nachweise einer Beilegung der Streitigkeit zwischen den Parteien erhalten haben; (ii) einen für uns zufrieden stellenden Nachweis erhalten haben, dass Ihre Klage abgewiesen oder zurückgezogen wurde; oder (iii) eine Kopie eines Beschlusses eines solchen Gerichts erhalten haben, aus dem hervorgeht, dass Ihre Klage abgewiesen wird oder dass Sie nicht berechtigt sind, Ihren Domainnamen weiter zu verwenden.
- Sämtliche anderen Streitigkeiten und Prozesse.
Alle anderen Verfahren zwischen Ihnen und irgendeiner anderen Partei als uns betreffend Ihre Domainnamenregistrierung, die nicht gemäß den Bestimmungen von Paragraph 4 über ein verpflichtendes Verwaltungsverfahren eingeleitet wurden, sind zwischen Ihnen und einer solchen anderen Partei durch irgendein Gerichts-, Schiedsgerichts- oder ein anderes eventuell verfügbares Verfahren beizulegen.
- Unsere Einbindung in Streitigkeiten.
Wir werden uns in keiner Weise an irgendwelchen Streitigkeiten zwischen Ihnen und einer anderen Partei als uns selbst in Bezug auf die Registrierung und Verwendung Ihres Domainnamens beteiligen. Sie sind nicht berechtigt, uns als Partei anzugeben oder uns in anderer Weise in ein solches Verfahren hineinzuziehen. Sollten wir in einem solchen Verfahren als Partei benannt werden, behalten wir uns das Recht vor, sämtliche von uns für angemessen betrachteten Verteidigungsmittel zu ergreifen und sämtliche anderen Maßnahmen zu setzen, die notwendig sind, um uns zu verteidigen.
- Aufrechterhaltung des Status Quo.
Wir werden den Status einer Domainnamenregistrierung gemäß dieser Richtlinie nicht stornieren, übertragen, deaktivieren oder anderweitig verändern, außer wie in Paragraph 3 oben vorgesehen.
- Übertragungen während einer Streitigkeit.
- Übertragungen eines Domainnamens an einen neuen Inhaber.
Sie sind nicht berechtigt, Ihre Domainnamenregistrierung (1) während eines schwebenden Verwaltungsverfahrens, das gemäß Paragraph 4 eingeleitet wurde, oder während eines Zeitraums von fünfzehn (15) Geschäftstagen (wie am Ort unseres Hauptgeschäftssitzes festgestellt) nach Abschluss eines solchen Verfahrens an einen anderen Inhaber zu übertragen; oder (ii) während eines schwebenden Gerichtsverfahrens oder eines Schiedsgerichtsverfahrens, das in Bezug auf Ihren Domainnamen eingeleitet wurde, es sei denn, die Partei, an welche die Domainnamenregistrierung übertragen wurde, stimmt schriftlich zu, durch die Entscheidung des Gerichts oder des Schiedsrichters gebunden zu sein. Wir behalten uns das Recht vor, jede Übertragung einer Domainnamenregistrierung an einen anderen Inhaber, die in Verletzung dieses Subparagraphen erfolgt, zu stornieren.
- Das Wechseln der Registrars.
Sie sind nicht berechtigt, Ihre Domainnamenregistrierung während eines schwebenden Verwaltungsverfahrens, das gemäß Paragraph 4 eingeleitet wurde, oder während eines Zeitraums von fünfzehn (15) Geschäftstagen (laut Feststellung am Ort unseres Hauptgeschäftssitzes) nach Abschluss eines solchen Verfahrens an einen anderen Registrar zu übertragen. Sie sind berechtigt, die Verwaltung Ihrer Domainnamenregistrierung während eines schwebende Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens an einen anderen Registrar zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Domainname, den Sie bei uns registriert haben, weiterhin Gegenstand des Verfahrens bleibt, das gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie gegen Sie eingeleitet wurde. Sollten Sie eine Domainnamenregistrierung an uns übertragen, solange ein Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren schwebend ist, verbleibt eine solche Streitigkeit Gegenstand der Domain Name Dispute Policy des Registrars, von dem die Domainnamenregistrierung übertragen wurde.
- Modifikationen der Richtlinie.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie mit Genehmigung von ICANN jederzeit zu modifizieren. Wir werden unsere überarbeitete Richtlinie mindestens dreißig (30) Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten auf posten. Wenn nicht bereits durch die Vorlage einer Beschwerde an den Provider eine Berufung auf diese Richtlinie stattfand, wobei für Sie bis zum Ende der Streitigkeit die Version gilt, die zu dem Zeitpunkt gültig war, an dem die Berufung auf sie stattfand, sind alle solchen Änderungen in Bezug auf irgendwelche Dommainnamen-Streitigkeiten für Sie verbindlich, gleich ob die Streitigkeit vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens unserer Änderung entstand. Falls Sie gegen eine Änderung dieser Richtlinie Einspruch erheben, besteht Ihr einziges Rechtsmittel darin, Ihre Domainnamenregistrierung bei uns zu stornieren, vorausgesetzt, dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung irgendwelcher an uns bezahlter Gebühren haben. Die revidierte Richtlinie gilt für Sie solange, bis Sie Ihre Domainnamenregistrierung stornieren.
* Einheitliche Richtlinie zur Bewältigung von Konflikten um Domainnamen
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| Europa EU 27 |
ccTLD |
Registrierung |
Einrichtung |
| Land |
|
jährlich/EUR |
einmalig/EUR |
| Europa |
» .eu |
19,50 |
- |
| Belgien |
» .be |
19,50 |
- |
| Bulgarien |
» .bg |
79,00- |
24,50 |
| Dänemark |
» .dk |
37,00 |
- |
| Deutschland |
» .de |
9,00 |
- |
| Estland ** |
» .ee |
9,00 |
90,00 |
| Finnland ** |
» .fi |
25,20 |
95,20 |
| Frankreich ** |
» .fr |
42,00 |
24,50 |
| Griechenland * |
» .gr |
38,95 |
- |
| Großbritannien * |
» .co.uk |
13,50 |
- |
| |
» .org.uk |
13,50 |
- |
| |
» .me.uk |
13,50 |
- |
| Irland |
» .ie |
75,00 |
14,50 |
| Italien |
» .it |
44,00 |
14,50 |
| Lettland |
» .lv |
37,00 |
|
| Litauen |
» .lt |
34,00 |
- |
| Luxemburg ** |
» .lu |
52,50 |
24,50 |
| Malta |
» .com.mt |
66,60 |
66,60 |
| Niederlande |
» .nl |
19,50 |
19,50 |
| Österreich |
» .at |
18,00 |
- |
| |
» .co.at |
18,00 |
- |
| |
» .or.at |
18,00 |
- |
| Polen |
» .pl |
44,00 |
- |
| Portugal |
» .pt |
47,00 |
- |
| |
» com.pt |
47,00 |
- |
| Rumänien |
» .ro |
30,00 |
91,50 |
| Schweden |
» .se |
47,00 |
- |
| Slowakei |
» .sk |
37,00 |
24,50 |
| Slowenien ** |
» .si |
37,00 |
24,50 |
| Spanien |
» .es |
37,00 |
- |
| Tschechien |
» .cz |
37,00 |
- |
| Ungarn * |
» .hu |
37,00 |
24,50 |
| |
» .co.hu |
37,00 |
24,50 |
| Zypern ** |
» .cy |
63,90 |
14,50 |
| Nicht-EU |
ccTLD |
Registrierung |
Einrichtung |
| Asien * |
» .asia |
19,50 |
- |
| Antigua & Barbuda |
» .ag |
129,00 |
- |
| Armenien |
» .am |
79,00 |
- |
| Ascension |
» .ac |
57,00 |
- |
| Bosnien (BiH) |
» .ba |
44,00 |
91,50 |
| China |
» .cn |
41,50 |
- |
| |
» .com.cn |
41,50 |
- |
| |
» .net.cn |
41,50 |
- |
| |
» .org.cn |
41,50 |
- |
| Hongkong |
» .hk |
37,00 |
- |
| Indien |
» .in |
37,00 |
- |
| Israel * |
» .co.il |
30,00 |
60,00 |
| Japan |
» .jp |
94,50 |
24,50 |
| Kasachstan * |
» .kz |
60,00 |
24,50 |
| Kokos Inseln |
» .cc |
39,00 |
- |
| Kroatien |
» .hr |
57,00 |
125,50 |
| |
» .com.hr |
57,00 |
125,50 |
| Laos |
» .la |
47,00 |
- |
| Liechtenstein |
» .li |
30,00 |
- |
| Mexico |
» .com.mx |
37,00 |
- |
| Moldawien * |
» .md |
119,00 |
- |
| Mongolei |
» .mn |
57,00 |
- |
| Montenegro * |
» .me |
28,00 |
- |
| Philippinen * |
» .ph |
47,00 |
- |
| Russland |
» .ru |
78,50 |
24,50 |
| Sao Tome & Principe |
» .st |
33,30 |
- |
| Serbien |
» .rs |
119,00 |
- |
| Singapur |
» .sg |
57,00 |
- |
| Schweiz |
» .ch |
30,00 |
- |
| St. Helena |
» .sh |
57,00 |
- |
| Südafrika |
» .co.za |
37,00 |
- |
| Taiwan |
» .tw |
56,00 |
- |
| Turkmenistan + |
» .tm |
129,00 |
- |
| Türkei |
» .com.tr |
37,00 |
24,50 |
|
» .web.tr |
37,00 |
14,50 |
| Tuvalu |
» .tv |
47,00 |
- |
| Ukraine |
» .com.ua |
65,00 |
29,50 |
| USA |
» .us |
13,50 |
- |
| Vietnam |
» .vn |
239,00 |
- |
| |
» .com.vn |
149,00 |
- |
| Weißrussland |
» .by |
95,50 |
29,50 |
| Westsamoa |
» .ws |
19,50 |
- |
| Generische TLDs |
gTLD |
Registrierung |
Einrichtung |
| .jobs |
» .jobs |
129,00 |
- |
| .travel |
» .travel |
99,00 |
- |
| .mobi* |
» .mobi |
19,50 |
- |
| |
» .biz |
13,50 |
- |
| |
» .com |
13,50 |
- |
| |
» .info |
13,50 |
- |
| |
» .name |
13,50 |
- |
| |
» .net |
13,50 |
- |
| |
» .org |
13,50 |
- |
* 2 Jahre, + 10 Jahre, **) Firmensitz im Land erforderlich,
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Prüfen Sie, ob Ihr Wunsch-Domain-Name noch frei ist. Der Name muss mit einem Buchstaben oder einer Ziffer beginnen.
Verwenden Sie bitte keine Umlaute und kein "ß". Von den Sonderzeichen darf nur der Bindestrich (-) verwendet werden. Namen mit zwei
Bindestrichen an der dritten und vierten Stelle des Domain-Namens werden nicht registriert.
ATvirtual.NET ist nic.at-Registrar.

ATvirtual.NET ist autorisierter Tucows Reseller. Wir haben direkten Zugriff auf die Domain Datenbanken über das Shared Registry System.

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